Archive for the ‘Ärgernisse’ Category

Einige Regeln gelten nur manchmal, oder?

Freitag, September 4th, 2009

Eine Fahrschule auf Abwegen

Der Parkplatz vom Aldi in Darmstadt-Arheilgen darf eigentlich nur zum Einkauf genutzt werden. Er ist mit dem Verkehrsschild “Anlieger frei” für den Durchgangsverkehr gesperrt.  Einige Anwohner aus Arheilgen stört das Verbot der Durchfahrt nicht und sie nutzen den Parkplatz rein zur Durchfahrt. Heute morgen um 7:40 Uhr - der Aldi ist zu diesem Zeitpunkt noch geschlossen - durfte ich ein Fahrzeug einer ortsansässigen Fahrschule beim Verlassen des Parkplatzes beobachten.  Ein Einkauf war zu diesem Zeitpunkt ganz sicher nicht möglich.  Das Fahrzeug wurde auch nicht von einem Fahrschüler bewegt, denn es war nur einfach besetzt.  Auf meine spätere Frage an den Fahrer an einer der nächsten Ampeln, ob er das so auch mit seinen Fahrschülern übt, erntete ich nur ein Grinsen - so nach dem Motto: “….Misst, doch erwischt….”. Ich sage nur: “…einer sieht es immer!”. Die Frage, die sich jetzt stellt ist: Welche Interpretation hat diese Fahrschule für die übrigen Verkehrsregeln?

Kinder von einem Unbekantem angesprochen

Sonntag, August 31st, 2008

Am Freitag 22.08. ging folgende E-Mail von der Arheilger Grundschule um, mit bitte sie an möglichst viele Eltern weiter zu leiten. Daher erfolgt an dieser Stelle ebenfalls eine Veröffentlichung:

Am 21.08.2008 wurde ein Kind der Klasse 3 in der Bornstraße vom Fahrer eines schwarzen Kastenwagens angesprochen, der das Kind unter dem Vorwand, es nach Hause zu fahren, zum Einsteigen bewegen wollte. Das Kind hat gutreagiert und nein gesagt, worauf der Fahrer nach einiger Zeit aufgegeben hat. Dasselbe ist vor 2 Tagen in Langen geschehen. Dort hat vermutlich dasselbe Fahrzeug Kinder an der Bushaltestelle angesprochen und behauptet, die Mutter habe einen Unfall und er wolle das (die?) Kinder ins Krankenhaus fahren. Auch dort sind die Kinder nicht eingestiegen. Die Polizei in Langen und Arheilgen ist alarmiert.
Die Beschreibung des Fahres: zwischen 30 und 40 Jahre, schwarze Kopfbedeckung (Tuch oder Mütze) und Tätowierung am Arm.

Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, ohne sie zu ängstigen  und informieren Sie möglichst viele Eltern.